Plagiatsprüfung

„Vorsorge ist besser als Nachsorge“ 

Das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten erledigst du im Schlaf und dein Studium nähert sich dem Ende. Dann bekommst mit diesem Service Sicherheit und eine Rückmeldung, ob und wo evtl. noch Überarbeitungsbedarf bei deiner Bachelor- oder Masterarbeit besteht. 

Wie funktioniert die Prüfung? 

Sobald du deine Bachelor- oder Masterarbeit fertig geschrieben hast, kannst du diese an folgende Email-Adresse schicken: 

oehplagservice@fh-kaernten.at 

Datenschutz ist uns hierbei sehr wichtig!

Beachte, dass du dich mit der Verwendung deiner Daten einverstanden erklärst, wenn du dieses Service in Anspruch nimmst.

Keine Sorge, über die Dauer des Prüfungsverfahrens hinaus werden keinerlei Namen, Daten oder Dokumente gespeichert. 

Nach der Prüfung durch die Prüfsoftware erhältst du den Prüfbericht für deine Arbeit zurück. Dein Dokument und deine Daten werden daraufhin aus unserem Mailaccount gelöscht. 

Wichtig: 

  • Nur Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) sind zur Prüfung zugelassen 
  • Nur Dokumente, welche an uns von einer @edu.fh-kaernten.ac.at-Adresse geschickt werden, werden bearbeitet 
  • Eine automatisierte Prüfung kann natürlich kein sorgfältiges Arbeiten im Schreibprozess ersetzen und bietet (wie auch SafeAssign und andere Systeme auch) keine 100%ige Sicherheit 
  • die Bearbeitung kann bis zu 10 Tage dauern 
  • pdf, doc, docx, Dateien können geprüft werden 
  • Dateiname MUSS Vorname_Nachname.Dateiendung sein, damit wir die Prüfberichte zuordnen können 
  • Bitte keine Arbeiten von anderen Personen von anderen Hochschulen einreichen, da dies das Kontingent unseres Prüfservice sprengen würde. 
  • Wir behalten uns das Recht vor, Mehrfacheinsendungen der gleichen Abschlussarbeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Bitte keine Rückfragen zum Prüfergebnis – dieses lässt sich aus dem Bericht ableiten. Bitte keine Rückfragen ob die Arbeit nun ein Plagiat ist oder nicht – das Ergebnis dient wie oben erwähnt zur eigenen Überprüfung, ob Stellen richtig markiert wurden. Auf Durchführung einer Plagiatsprüfung besteht kein Rechtsanspruch.