Mensenförderung
Entsprechend der Richtlinien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Gewährung von Subventionen für Studierendenmenüs erhalten Studierenden die folgende Kriterien erfüllen einen Zuschuss in Höhe von 0,80 € auf gekennzeichnete Menüs.
Kriterien zur Förderwürdigkeit:
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Bezug der Studienbeihilfe bzw. des Selbsterhalterstipendiums und
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Soziale Bedürftigkeit, den Studierenden stehen weniger als 200€ / Monat zum Leben zur Verfügung (Einkünfte abzgl. Miete, Betriebskosten, Strom, Lebensmittel…)