Mobilitätsförderung
Du nutzt öffentliche Verkehrsmittel um zur Fachhochschule oder zum Praktikum zu kommen? Dann haben wir gute Nachrichten 🙂
Wir, die Hochschüler_innenschaft der Fachhochschule Kärnten, fördern die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch einen Zuschuss für Fahrten zur Erreichung des Studienortes oder der Praktikumsstelle, sofern ein Praktikum im Curriculum vorgesehen ist.
Der Zuschuss wird für den Kauf von Österreichtickets (ÖBB), Jahrestickets, Semestertickets bzw. Monatstickets oder für Einzelfahrten zum Zweck von Heimfahrten während eines Studienjahres gewährt. Während der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten (Februar, Juli, August und September) wird eine Mobilitätsförderung nur im Falle eines Pflichtpraktikums laut der im Curriculum festgelegten Praktikumsdauer und bis zur maximalen Förderhöhe ausbezahlt.
Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Studium bzw. dem Lehrgang stehen. Exkursionen im Rahmen des Studiums bzw. eines Lehrgangs können nicht gefördert werden.
Höhe der Förderung:
Pro Semester wird ein Zuschuss in der Höhe von maximal € 50,00 (pro Semester) bzw. € 12,50 (pro Monat) ausbezahlt. Der Kauf einer ÖBB Vorteilscard wird mit 50% des Kaufpreises gefördert. Bei gleichzeitiger Nutzung unterschiedlicher öffentlicher Verkehrsmittel wird der Zuschuss nicht doppelt ausbezahlt. .


Kriterien für die Förderung:
Die/der Antragstellerin muss:
- ein ordentliches Studium bzw. Lehrgang an der FH Kärnten absolvieren;
- einen Studiengang am Standort, für den die Förderung eingereicht wird, besuchen;
- den öffentlichen Verkehr während der förderbaren Zeiten benützen.
Die förderwürdigen Kosten müssen jeden Monat, für den um eine Förderung angesucht wird, € 25,00 übersteigen – ausgenommen hiervon sind nur Semester-, Jahres- und die ÖBB Österreichkarte.
Förderungsablauf
Die Förderung erfolgt durch Überweisung des Förderungsbetrages an die/den Antragstellerin. Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Unterlagen bei der Hochschüler_innenschaft der FH Kärnten eingereicht werden:
- der vollständig ausgefüllte Förderungsantrag
- die Original-Tickets bei Kundenkarten: Aufbuchungsbelege oder Quittungen und eine Karteninfo.
- Im Falle eines Pflichtpraktikums ist das unterzeichnete Datenblatt der Praktikumsvereinbarung beizulegen
ACHTUNG:
- Bitte nicht vergessen beim Ticketkauf eine Rechnung anzufordern!
- Es muss auf jeden Fall ein Betrag mit ausgewiesener Steuer ersichtlich sein!
- Im Falle einer Geldwert Aufbuchung von Kundenkarten, beispielsweise im Bus, ist ein Nachweis über die tatsächliche Buchung der Tickets vom Fahrdienstanbieter einzuholen!
- Tipp: Ticketbuchung direkt am Schalter durchführen.
- Die eingereichten Tickets werden im Falle einer Auszahlung der Förderung nicht zurückgegeben, sie werden einbehalten und verbleiben in der Buchhaltung der Hochschüler_innenschaft.
Die vollständig ausgefüllten Formulare (inkl. aller Anhänge) müssen bis spätestens sechs Wochen nach Semesterende per Post aufgegeben, werden oder in den Briefkasten der Hochschüler_innenschaft eingeworfen, oder direkt im Servicecenter der Hochschüler_innenschaft abgegeben werden.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Hochschüler_innenschaft an der FH Kärnten c/o
FH Kärnten
Europastraße 4
9524 Villach
oder per E-Mail an oeh@fh-kaernten.at