Für Projekte von Studierenden und LehrgangsteilnehmerInnen der FH Kärnten besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch HochschülerInnenschaft.
Dazu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:- Das Projekt muss von Studierenden der FH Kärnten im Rahmen ihres Studiums durchgeführt werden.
- Das Ergebnis des Projekts muss mindestens den Studierenden des Studienganges zugutekommen.
NEU – Förderung nachhaltiger Projekte: Projekte von Studierenden, die zu einem verantwortungsvollen Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit (Sustainable Development Goals) anregen und dahingehend Bewusstsein schaffen und/ oder der nachhaltigen Entwicklung der FH Kärnten dienen, werden ab sofort auf Ansuchen durch die ÖH FH Kärnten gefördert.
Pro Projekt kann die HochschülerInnenschaft eine Unterstützung in der Höhe von maximal 400 Euro für getätigte Ausgaben gewähren. Die Auszahlung erfolgt immer im Nachhinein. Die Förderung kann bei der jeweiligen Studienvertretung beantragt werden.
Ausnahmen bilden Sozial- und Sonderprojekte für die eine höhere Förderung durch die Hochschulvertretung beschlossen werden kann.
Allgemeine Anfragen zur Projektförderung können beim ÖH Servicecenter gestellt werden.
Weitere Informationen sind in den Richtlinien zu finden.